Skip to main content

Warum die Regierung beim Kinder-Impfzwang zurückrudern musste

Dass Kinder vom Impfzwang verschont bleiben, ist einerseits Erfolg der Protestbewegung und andererseits den erdrückenden Argumenten für eine noch weitergehende Verfassungswidrigkeit der Kinder-Impfpflicht geschuldet.

Rund 200.000 Stellungnahmen wurden im Begutachtungsverfahren zum Impfpflichtgesetz abgegeben – ein absoluter Rekord! Neben Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen – Ärzten, Juristen, Datenschützern und vielen anderen – äußerten unzählige besorgte Bürger ihre Kritik. Oftmals richtete die sich besonders gegen die Pläne, auch Minderjährige dem Impfzwang auszusetzen. Dass die Regierung in dieser Frage zurückruderte, ist einerseits Erfolg der Protestbewegung und andererseits den erdrückenden Argumenten für eine noch weitergehende Verfassungswidrigkeit der Kinder-Impfpflicht geschuldet.

Schon bei der allgemeinen Impfpflicht hat Verfassungs- und Völkerrechtler Michael Geistlinger in seinem Gutachten „Völker-, europa- und verfassungsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Einführung einer Covid-19 Impfpflicht in Österreich“ (Link) für den Freiheitlichen Parlamentsklub nachgewiesen, dass es der Regierung nicht gelingt, auch nur einen stichhaltigen Grund für den Eingriff in das durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens zu nennen. Siehe:

Warum die Impfpflicht gegen die Menschenrechte verstößt

All die hier bereits aufgezählten Gründe für die Menschenrechts- und damit Verfassungswidrigkeit der Impfpflicht gelten ebenso für Minderjährige. In dieser Gruppe treten jedoch weitere Argumente hinzu, die sich teilweise ebenfalls aus der EMRK, teilweise aus der österreichischen Bundesverfassung ergeben.

Elternrecht ermächtigt zum Schutz vor experimenteller Impfung

Zu nennen ist hier das in Artikel 2 der EMRK verbürgte Elternrecht, das auch dann zu berücksichtigen ist, wenn Minderjährige aufgrund ihrer Reife bereits in der Lage sind, Entscheidungen über ihre medizinischen Angelegenheiten zu treffen. Denn in diesem Fall werde die Entscheidungsfähigkeit durch eine Pflicht ersetzt, so Geistlinger, weshalb dem Elternrecht, „den mündig Minderjährigen gegen eine – wie oben ausführlich dargelegt – immer noch experimentelle Impfung zu schützen, wenn mündig Minderjährige und ihre Eltern dies im Wohl der mündig Minderjährigen gelegen sehen“, der Vorrang eingeräumt werden müsse.

Paradoxer Widerspruch: Studien verboten, Impfung verpflichtend

Dies auch deshalb, weil die Zulassung der Impfstoffe für Minderjährige auf besonders heiklen Grundlagen fuße. Die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) dafür herangezogenen Studien durften aus rechtlichen Gründen innerhalb der EU gar nicht stattfinden. Man griff daher auf Studien vorwiegend aus den USA zurück. Geistlinger dazu:

Die Impfpflicht für 14- bis 18-Jährige führt daher zu dem paradoxen Ergebnis, dass klinische Tests an dieser Personengruppe in der EU nicht gestattet sind, die Anwendung vorläufiger Ergebnisse solcher Tests in Form einer Impfpflicht aber nun in Österreich eingeführt werden soll.

Auch aus diesem kuriosen Widerspruch ergebe sich zwingend, „dass Eltern 14- bis 18-jähriger Jugendlicher das Recht haben müssen, aus Sorge um das Wohl ihrer Kinder im Einvernehmen mit diesen sich gegen eine Covid-19 Impfung zu entscheiden“.

Nutzen-Risiko-Verhältnis zu Ungunsten der Kinderimpfung

Ergänzend zur EMRK greift auch eine verfassungsrechtliche Pflicht zur vorrangigen Erwägung des Wohls von Kindern, die sich aus Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern ergibt. Hier ist insbesondere das Nutzen-Risiko-Verhältnis zu bewerten, das sich für Kinder aus einer Impfung ergibt. Das zentrale Argument für die Verfassungswidrigkeit einer Impfpflicht für Minderjährige entdeckt Michael Geistlinger in einer Studie zweier Forscher aus New York bzw. Jerusalem, die nicht nur bei Kindern, sondern bis hinauf in mittlere Altersschichten das Risiko, an den Folgen einer Impfung zu sterben, höher einschätzen als das Risiko, einer COVID-Infektion zu erliegen. Solange diese wissenschaftliche Studie nicht widerlegt sei, verletzte die Einführung der Covid-19 Impfpflicht in Österreich das Wohl des Kindes und damit Art 1 BVG über die Rechte des Kindes.

Datenschutz | Impressum