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Warum die Impfpflicht ein grober Gesetzespfusch ist

Die „Erläuternden Bemerkungen“ zum Impfpflichtgesetz lassen keinen Zweifel daran, dass es sich – wie so oft im bisherigen Corona-Management der Regierung – um einen geradezu peinlichen Pfusch handelt

Dass die tschechische Impfpflicht 2021 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hielt, dafür musste der tschechische Staat hart kämpfen. Er legte umfangreiche Expertenstellungnahmen und Studien vor, mit denen er die Richter letztlich überzeugen konnte. Bei der österreichischen COVID-Impfpflicht fehlen derartige Unterlagen komplett. Die „Erläuternden Bemerkungen“ lassen vielmehr keinen Zweifel daran, dass es sich – wie so oft im bisherigen Corona-Management der Regierung – um einen geradezu peinlichen Gesetzespfusch handelt.

Erläuternde Bemerkungen ohne konkreten Inhalt

Verfassungs- und Völkerrechtler Michael Geistlinger kritisiert in seinem für den Freiheitlichen Parlamentsklub erstellten Gutachten „Völker-, europa- und verfassungsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Einführung einer Covid-19 Impfpflicht in Österreich“ zwar das Urteil des EGMR, betont aber gleichzeitig, dass es der Gerichthof der Republik Tschechien nicht allzu einfach gemacht habe und sich umfangreiche Unterlagen vorlegen ließ. Die „Erläuternden Bemerkungen“, welche die Bundesregierung zum COVID-19-Impfpflichgesetz vorgelegt hat, würden wie dahinter zurückbleiben, kritisiert Geistlinger und zerlegt die Rechtfertigung regelrecht in ihre Einzelteile.

Erläuternde Bemerkungen

Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Erreger mit exponentiellem Verbreitungspotential. Der Krankheitsverlauf der durch SARS-CoV-2 ausgelösten Erkrankung COVID-19 variiert in Symptomatik und Schwere. Es können symptomlose Infektionen bis hin zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen und Tod auftreten, wobei auch symptomlose Personen Krankheitsüberträger sind. Der bisherige Verlauf der Pandemie hat die Gefahren für die Öffentlichkeit einschließlich bereits mehrmals drohender Überlastungen des Gesundheitssystems (und einhergehend damit die notwendigen massiven Grundrechtsbeschränkungen) deutlich vor Augen geführt.

Fehlende Statistiken von symptomlosen Infektionen bis zu Todesfällen

Für Michael Geistlinger enthält dieser Absatz „eine Reihe apodiktischer Feststellungen, die mit Zahlen und Expertisen zu untermauern wären. Er stellt dazu folgende Fragen:

  • In welchem Verhältnis stehen symptomlose Infektionen zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen?
  • In welchem Verhältnis stehen symptomlose Infektionen zu Todesfällen?
  • Welche und wie viele Todesfälle können ausschließlich auf Covid-19 zurückgeführt werden?
  • Zu welchem Anteil sind Todesfälle nach oder in Zusammenhang mit Covid-19 auf mangelndes medizinisches Wissen, vor allem in der ersten Covid-19-Welle, auf Vernachlässigung und das Unterlassen behördlicher Informationen an die maßgeblichen Stellen und Personen in Seniorenheimen, Ortsgemeinden, Betrieben und falsche oder zu späte medizinische Behandlung zurückzuführen?
  • In welchen und wie vielen Todesfällen spielten andere Faktoren außer oder neben Covid-19 eine Rolle?
  • Wie viele symptomlose Personen sind Krankheitsüberträger und unter welchen Umständen und mit welchen Krankheitsverläufen bei den Personen, die von ihnen infiziert worden sind?

Kritik übt Geistlinger insbesondere an der behaupteten Überlastung des Gesundheitssystems:

Ein Gesundheitssystem kann grundsätzlich so konzipiert werden, dass es zu keiner Überlastung kommt. Es stellt sich in Österreich konkret die Frage, inwieweit nicht frühere Gesundheitsreformen und die dadurch bedingten Einsparungen bei Intensivbetten und medizinischem Personal, Fehlallokationen von Studienplätzen an österreichischen medizinischen Universitäten, schlechte Arbeits- und Gehaltsbedingungen für medizinisches und pflegendes Personal der tatsächliche Grund oder zumindest ein mitmaßgeblicher Grund für die Überlastung des Gesundheitssystems sind.

Erläuternde Bemerkungen

Das vorliegende Gesetz dient dem Schutz der Rechte anderer insofern, als mit einer möglichst hohen Durchimpfungsrate Personen geschützt werden, die eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass geimpfte Personen sich grundsätzlich weniger häufig mit SARS-CoV-2 anstecken als ungeimpfte Personen. Dem Schutz der (öffentlichen) Gesundheit dient es insofern, als geimpfte Personen einem deutlich geringeren Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind und die Letalität drastisch reduziert wird. Dies und die aufgrund einer hohen Durchimpfungsrate insgesamt verringerte Verbreitung von COVID-19 dienen dem Schutz der Gesundheitsinfrastruktur, …

Schutz anderer Personen durch Impfung ohne jeden Beleg

Auch hier handelt es sich um pauschale, unbelegte Behauptungen, die Michael Geistlinger mit zielgenauen Fragen kontert:

  • Mit welchen Studien kann belegt werden, dass eine möglichst hohe Durchimpfungsrate „andere Personen“, welche sich gerne impfen lassen würden, aber für die eine Kontraindikation besteht, schützt?

Die Spur dieser Behauptung führt ihn zu einem Rundschreiben des Präsidenten der österreichischen Ärztekammer an die nachgeordneten Stellen, in dem wiederum auf Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums verwiesen wird. Doch auch dort findet man keinen weiteren wissenschaftlichen Aufschluss.

Ärzte machen stark veränderlichen „Wissensstand“ deutlich

  • In welchem Ausmaß schützt die Impfung andere Personen und mit welchen Daten und Studien kann dies belegt werden?

Michael Geislinger zitiert dazu aus einem offenen Brief von 199 Ärzten an den Präsidenten der Ärztekammer, der deutlich macht, wie sehr sich die Einschätzungen zu dieser Frage in kürzester Zeit gewandelt haben:

Während man bis vor wenigen Wochen davon ausging, dass die COVID-19 Grundimmunisierung Schutz gegen die Erkrankung gewährt, ist mittlerweile wissenschaftlich belegt, dass dieser Schutz erstens allenfalls hinsichtlich schwerer Verläufe relevant ist und zweitens nach spätestens sechs bis sieben Monaten statistische Signifikanz verliert.“

Noch deutlicher wird eine einer Studie, die anlässlich eines Deltaausbruchs in einem US-Gefängnis erstellt wurde:

Da sich dieses Gebiet weiterentwickelt, sollten Kliniker und Praktiker im öffentlichen Gesundheitswesen geimpfte Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert wurden, als nicht weniger ansteckend ansehen als ungeimpfte Personen. Dieser Befund ist außerordentlich wichtig, besonders in Ansammlungen, wo die virale Übertragung zu großen Ausbrüchen führen kann.

Erläuternde Bemerkungen:

Unter den medizinischen Präventivmaßnahmen gehören Impfungen zu den wichtigsten und wirksamsten. Auf Ebene der öffentlichen Gesundheit tragen sie wesentlich zur Erhöhung der Lebensqualität und zum Rückgang der Sterblichkeit bei. Der durch Impfungen hervorgerufene Schutz umfasst aber nicht nur den Individual-, sondern auch den Kollektivschutz, da auch die Übertragung von Krankheitserregern von Geimpften auf Ungeimpfte verringert wird. Dieser Gemeinschaftsschutz kann zur Reduktion des Infektionsgeschehens von SARS-CoV-2 maßgeblich beitragen. Auf Basis der vorliegenden Daten ist davon auszugehen, dass die Viruslast bei Personen, die trotz Impfung mit SARS-CoV-2 infiziert werden, reduziert und die Virusausscheidung verkürzt ist und deswegen insgesamt von einer reduzierten Transmissionswahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann.

Dieser Absatz wird schon dadurch widerlegt, dass selbst EMA im Zuge der bedingten Zulassungsverfahren klar festhielt, dass es kein gesichertes Wissen über die Übertragbarkeit des Virus durch Geimpfte gebe. Siehe dazu auch:

Warum der Corona-Impfzwang nicht mit einer Impfpflicht gegen traditionelle Krankheiten vergleichbar ist

Noch zwei Jahre warten auf verlässliche Studien

Dieser Mangel an nachgewiesenem Fremd- oder gar Kollektivschutz wird auch in absehbarer Zeit nicht geheilt werden können, wie Professor Geistlinger betont, denn:

Diese Frage wird in den offiziellen Studien, die erst in ca 2 Jahren von den Zulassungsinhabern vorgelegt werden müssen, beantwortet werden und gilt mangels wissenschaftlicher Evidenz behördlich derzeit als unbekannte Eigenschaft.

Neben dem erwähnten offenen Brief von 199 Ärzten an den österreichischen Ärztekammerpräsidenten geht Geistlinger auch auf die „Great Barrier Declaration“ ein, in der  weltweit rund 60.000 Ärzte und Wissenschaftler einen gänzlich anderen Umgang mit COVID fordern. Sie vertreten, wie im Gutachten zusammengefasst wird, „die Auffassung, dass anstelle der globalen Durchimpfung ein ‚fokussierter‘ Schutz der Alten, Gebrechlichen und Kranken so gut wie möglich zu schaffen, und den anderen, gesunden Menschen ein normales Leben zu ermöglichen sein soll, bis die Gesellschaft die kollektive Immunität erreicht hat. Eine Massenimpfung mit mRNA mache diese kollektive Immunität jedoch unmöglich.“

Mobbing gegen Kritiker gefährdet deren Grundrechte

Die fehlende Auseinandersetzung mit kritischen Positionen und den repressiven Umgang damit ortet Geistlinger als weiteren schweren Begründungsmangel beim Impfpflichtgesetz. Er konstatiert:

Die wissenschaftliche Begründung der Impfpflicht in Österreich stützt sich auf Amtsautorität und die Autorität der Mitglieder des Nationalen Impfgremiums, die offensichtlich dem Zulassungsumfang für die Impfstoffe durch die EMA selbst widersprechen. […] Die Versuche einer Minderheit in der Ärzteschaft, ihre fachlichen Bedenken, die sich zum Teil auf wissenschaftliche Studien stützen, die nicht immer unbedingt im Sinne der betreffenden Autorinnen und Autoren gedeutet werden, wissenschaftlich entkräftet zu bekommen, werden mit Disziplinarverfahren, dem Entzug von Kassenarztverträgen und Diskreditierung als Produzenten von Fake News geahndet. Dieser Zustand von fachlichem Diskurs und Expertenwissen erfüllt nicht annähernd den Standard, den die tschechische Regierung dem EGMR im Fall Vavřička geboten hat und wirft in Bezug auf die Grundrechte dieser Minderheit von Ärzten eine Reihe schwerwiegender Fragen auf, die hier ausgeblendet werden müssen.

Jedoch spielen die Grundrechte und darüber hinaus die Menschenrechte eine entscheidende Rolle bei der weiteren Bewertung des Impfpflichtgesetzes, die Michael Geislinger in seinem Gutachten vornimmt. Lesen Sie dazu mehr hier:

Warum die Impfpflicht gegen die Menschenrechte verstößt

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