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15. April 2022 | Impfzwang, FPÖ, Gesundheit, Verfassung

Schwere Datenschutzbedenken zu Impfpflicht

Gutachten der ELGA-GmbH legt Aufhebung des Gesetzes nahe – Studie: Lockdowns sind Schuld an der Übersterblichkeit.

FPÖ-Parlamentarier Christian Ragger, im Zivilberuf Rechtsanwalt, sieht in der Umsetzung der Impfpflicht massive datenschutzrechtliche Bedenken.

Foto: Facebook / Christian Ragger

Der deutsche Bundestag hat letzte Woche nicht nur die allgemeine Impfpflicht abgelehnt, sondern auch die für Über-60-Jährige. Damit ist Österreich das einzige Land Europas, in dem das Parlament einen derartigen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte seiner Bürger legalisiert hat. Und das, obwohl das Impfregister laut ELGA-Gutachten massiv gegen den Datenschutz verstößt. Die FPÖ fordert daher die sofortige Aufhebung des Impfzwanggesetzes.

Der Beschluss des deutschen Bundestags setze jedenfalls die Impfzwang-Befürworter von ÖVP, Grünen, SPÖ und Neos unter Zugzwang, erklärte FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl. Österreich wäre jetzt das einzige Land in Mitteleuropa, das mit der – bisher ja nur ausgesetzten – allgemeinen Impfpflicht einen massiven und unverhältnismäßigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit über die Bevölkerung verhänge.

FPÖ für sofortige Gesetzesaufhebung

„Im kommenden Gesundheitsausschuss haben ÖVP, Grüne, SPÖ und Neos jedenfalls die Gelegenheit, im Parlament tätige Reue zu üben und dem freiheitlichen Antrag auf Abschaffung der allgemeinen Impfpflicht zuzustimmen“, betonte der FPÖ-Obmann.

Denn es brennt auch an einem anderen Punkt des Gesetzes, dem Datenschutz. Die ELGA-GmbH, die durch das Impfpflichtgesetz für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zentralen Impfregister verantwortlich gemacht wird, hat ein 87 Seiten umfassendes Dokument mit dem Titel „Datenschutz-Folgenabschätzung“ der Regierung übermittelt.

ELGA sieht Impfpflicht für nicht umsetzbar

Der Inhalt: Gleich auf mehreren Ebenen sehen die ELGA-Experten die Impfpflicht für nicht umsetzbar, nicht verhältnismäßig, nicht geeignet und datenschutzrechtlich bedenklich.

Es wurde nicht nur die Zulässigkeit der Verarbeitung der Daten, sondern auch die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht von der ELGA geprüft. Und auch dieses Urteil fällt vernichtend aus: „Maßnahmen – wie etwa die COVID-19-Impfpflicht – können nur verhältnismäßig sein, wenn sie unter anderem geeignet und erforderlich sind. Beide Kriterien sind gegenwärtig nicht erfüllt, weil sich nur noch ein irrelevanter Anteil an Ungeimpften aufgrund der Impfpflicht impfen lassen wird.“

Strafen für Verweigerer unverhältnismäßig

Daher seien unter den gegebenen Umständen auch die Strafen für Impfverweigerer nicht verhältnismäßig, weshalb auch die Verarbeitung der Daten zur Vollziehung der COVID-19-Impfpflicht unzulässig ist, urteilt die ELGA-GmbH.

„Wir sehen einmal mehr, dass dieses tote Gesetz nicht nur Lücken und Unverhältnismäßigkeiten aufweist, sondern auch grundsätzlich mit Persönlichkeitsrechten nicht zu vereinbaren ist“, bemerkte der FPÖ-Abgeordnete Christian Ragger (Bild), im Zivilberuf Rechtsanwalt, zum Gutachten der ELGA-GmbH.

Nur noch fünf Prozent der Bevölkerung betroffen

Expertenschätzungen zufolge könnte man ohnehin nur noch fünf Prozent der Bevölkerung durch die Impfverpflichtung treffen, so Ragger, da bereits 3,7 Millionen Österreicher eine natürliche Immunität erworben haben.

„Weiterhin so zu tun, als wäre die Bevölkerung unmündig, um über ihre eigene Gesundheit zu entscheiden, ist in einer westlichen Demokratie anmaßend“, erklärte der FPÖ-Abgeordnete und forderte die Bundesregierung auf, das Gesetz aufzuheben.

Mehr Tote durch Lockdown

Eine Studie der Austrian Health Academy zur Übersterblichkeit in den letzten beiden Jahren hebelt auch noch das Märchen von der extremen Tödlichkeit des Coronavirus aus. Laut der Studie fällt der Großteil der Übersterblichkeit auf Menschen zurück, die gar nicht an Covid erkrankt waren.

Die Corona-Wellen haben zwar für Hochbetrieb in den Intensivstationen gesorgt, was in letzter Konsequenz auch mehr Sterbefälle unter Menschen verursachte, die sich nicht mit Covid angesteckt hatten. „Der Großteil der Übersterblichkeit ist auf Menschen zurückzuführen, die zum Zeitpunkt des Todes gar nicht an Covid erkrankt waren“, erklärte Maria Hofmarcher, Co-Autorin der Studie.

Daheimbleiben war für viele Todesurteil

Möglichst nicht ins Spital fahren, habe die Botschaft der Regierung und ihrer Experten im ersten Lockdown gelautet. Das hätten manche zu sehr beherzigt und seien zu Hause an Herzinfarkten oder anderen Komplikationen gestorben, heißt es in der Studie. Und ein zweiter Faktor sei das fehlende Personal in den Spitälern, das während der Infektionswellen noch mehr überlastet gewesen sei.

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